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Für Ihre Sozialversicherungsnachweise

Hotel buchen, Flugticket sichern und los geht‘s - so einfach sind Dienst-/Geschäftsreisen in den EU/EFTA Staaten längst nicht mehr. Um Lohndumping und Benachteiligung heimischer Arbeitskräfte zu vermeiden, wurde die Entsenderichtlinie 6/71/EG verschärft. Die EU/EFTA-Staaten haben entsprechende nationale Gesetzte erlassen.
Unser Partner, die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft (DVKG), hat die Beantragungsprozesse für Sozialversicherungsnachweise (A1 Bescheinigung) und EU-Meldungen im Sinne ihrer Kunden durch technologisch moderne Lösungen qualitativ verbessert und kosteneffizienter gestaltet.

Funktionen im Überblick

  • Einmalige Eingabe von Informationen, dank lernendem System
  • Assistenz- und Zugangsrollen Management
  • ‘Plug & Play Schnittstellen‘ ohne Eingriff in bestehende Systemarchitektur

Mehrwert für Sie

  • Für jede Kundengrösse - volumenunabhängig
  • Compliantgerechtes Handeln
  • Verursachergerechtes Abrechnen
  • Nutzung per Notebook, Tablet, Smartphone
  • Erlebbar einfach für den Antragssteller

Die DVKG ist Experte in der Übernahme Ihrer administrativen Prozesse im Bereich der konsularischen Dienstleistung.

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