btaA1+

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Sozialversicherungsnachweisen (A1 Bescheinigungen) und EU-Meldungen

Hotel buchen, Flugticket sichern und los geht‘s - so einfach sind Dienst-/Geschäftsreisen in den EU/EFTA Staaten längst nicht mehr. Um Lohndumping und Benachteiligung heimischer Arbeitskräfte zu vermeiden, wurde die Entsenderichtlinie 96/71/EG verschärft. Die EU/EFTA-Staaten haben entsprechende nationale Gesetzte erlassen.

Unser Partner, die Deutsche Visa und Konsular Gesellschaft (DVKG), hat die Beantragungsprozesse für Sozialversicherungsnachweise (A1 Bescheinigung) und EU-Meldungen im Sinne ihrer Kunden durch technologisch modere Lösungen qualitativ verbessert und kosteneffizienter gestaltet. Die DVKG ist Experte in der Übernahme Ihrer administrativen Prozesse im Bereich der konsularischen Dienstleistung.

So funktionierts:

  • Einmalige Eingabe von Informationen, dank lernendem System
  • Assistenz- und Zugangsrollen Management
  • "Plug & Play Schnittstellen" ohne Eingriff in bestehende Systemarchitektur

Mehrwerte:

  • Für jede Kundengrösse - volumenunabhängig
  • Compliantgerechtes Handeln
  • Verursachergerecht abrechnen
  • Nutzung per Notebook, Tablet, Smartphone
  • Erlebbar einfach für Antragssteller



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